Da § 52d S. 1 FGO die „Rechtsanwälte“ als Gruppe der sog. professionellen Einreicher ansieht und sie zu einer elektronischen Einreichung verpflichtet, weil sie über ein beA verfügen, und die zeitgleich eingeführten Regelungen in § 31 Abs. 1 S. 1, § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO ein beA nach den vorgenannten Maßstäben nur für zugelassene Rechtsanwälte und damit nur für natürliche Personen ermöglicht, kann § 52d S. 1 FGO nur dahingehend ausgelegt werden, dass es allein die Qualifikation und Zulassung der ...
Ab dem 1.1.23 ist die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz auch für Steuerberater/innen verpflichtend. Ab diesem Datum gelten die Einrichtungs-, die Registrierungs- sowie die aktive und passive ...
Das LG Kleve (17.9.21, 3 O 144/19) hatte zu entscheiden, wie hoch die Vergütung der Erstellung einer Verfahrensdokumentation für eine Apotheke ist. Danach liegt die ortsübliche und angemessene Vergütung für die ...
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes, z.B. einer Berufungsbegründung, über das beA erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung (§ 130a Abs. 5 S. 2 ZPO) auch tatsächlich auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht (BGH 20.9.22, XI ZB 14/22).
Grundsätzlich befürworten beide Organisationen das Ziel, durch eine zeitnahe und modernen Betriebsprüfung für die Steuerpflichtigen schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere der DStV bewertet den ...
Der BFH (30.5.2, II B 56/21) hat entschieden, dass, wenn ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO streitig ist, sich ein FG nicht allein mit der Auskunft des FA begnügen darf, es seien keine Akten vorhanden, ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Setzt sich ein Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs über die Verpflichtung zur ausschließlich eigenen – höchstpersönlichen –Nutzung durch Überlassung des nur für seinen Zugang erzeugten Zertifikats und der dazugehörigen Zertifikats-PIN an Dritte oder auf andere Weise bewusst hinweg, muss er sich in diesem Regelungszusammenhang das von einem Dritten abgegebene elektronische Empfangsbekenntnis auch dann wie ein eigenes zurechnen lassen, wenn die Abgabe ohne seine Kenntnis erfolgt ist ...