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  • 04.11.2022 · Nachricht · Modernisierung der Betriebsprüfung

    BStBK und DStV sehen den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts kritisch

    | Grundsätzlich befürworten beide Organisationen das Ziel, durch eine zeitnahe und modernen Betriebsprüfung für die Steuerpflichtigen schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere der DStV bewertet den Gesetzentwurf aber als „minimalinvasives Herumschrauben“ am System anstatt das bestehende Instrument der zeitnahen Betriebsprüfung (§ 4a BpO) auch auf KMU und nicht nur auf Großbetriebe zu übertragen. In der Kritik stehen weiter die Widerlegung der Beweiskraft der Buchführung bei fehlender Schnittstelle, die Einführung der strafbewehrten Berichtigungspflicht bei Prüfungsfeststellungen sowie die Einführung des qualifzierten Mitwirkungsverlangens. |

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