Die Steuerberatung ist derzeit einem starken Wandel ausgesetzt: Technologisierung der Kernleistungen, höhere Anforderungen der Mandanten an den Umfang und die Geschwindigkeit der Beratung, ein bedenklicher ...
Nach § 56 Abs. 3 StBerG ist ein Zusammenschluss von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten mit ausländischen Berufsangehörigen, die ihre berufliche Niederlassung im Ausland haben, zulässig, wenn diese im Ausland ...
Durchschnittlich ein bis zwei Monatsumsätze schieben die Steuerberaterkanzleien als offene Forderungen vor sich her. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen, das zu verhindern – wie das Instrument der ...
Führen Sie Mandantenveranstaltungen durch oder spielen Sie mit dem Gedanken? Und haben Sie neue Angebote oder Zusatzleistungen im Portfolio, auf die Sie Ihre Mandanten gezielt aufmerksam machen wollen? Dann verbinden Sie doch das Nützliche mit dem Schönen und laden zu einem Themenabend ein, der den Mandanten einen Mehrwert bietet und Ihnen die Gelegenheit gibt, Ihre Zusatzleistungen anzubieten. Mit dem in diesem Beitrag anhand der Beispiele digitale Buchhaltung und Vermögensplanung vorgestellten 5-Punkte-Plan ...
Verstößt eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten gegen zwingende Zustellungsvorschriften, ist das zuzustellende Dokument in dem Zeitpunkt dem Empfänger tatsächlich zugegangen, in dem er das ...
Durch die Vollverzinsung nach § 233a AO sollen Liquiditätsvorteile ausgeglichen werden, die dem Steuerpflichtigen oder dem Fiskus aus dem verspäteten Erlass eines Steuerbescheides ergangen sind. Es kommt dabei nicht ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Wird ein Urteil durch die Post amtlich zugestellt und in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, vergisst der Zusteller aber, auf dem Brief das Datum des Einwurfs in den Briefkasten zu vermerken, ist die Zustellung erst an dem Tag wirksam ausgeführt, an dem der Empfänger das Schriftstück nachweislich in die Hand bekommen hat. Dies entschied der Große Senat des BFH mit dem heute veröffentlichten Beschluss vom 6.5.14 GrS 2/13.