Viele Kanzleien tun sich schon heute äußerst schwer, offene Stellen zu besetzen. Es gibt Regionen, in denen der Markt regelrecht „leer gefegt“ ist und selbst für Steuerfachangestellte Personalberater beauftragt werden. Andererseits kenne ich Kanzleien, die immer wieder Initiativbewerbungen erhalten und die sich Kandidaten aus einem breiten Bewerberpool aussuchen können. Zwar wird Ihnen die reine Lektüre dieses Beitrags noch keine neuen Mitarbeiter zuführen. Beherzigen Sie jedoch die 10 Regeln, werden Sie ...
|Darf der Arbeitnehmer ein Firmen-Kfz laut Arbeitsvertrag privat nutzen, ist das eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Soll die Nutzung im Arbeitsvertrag (hier ein Formulararbeitsvertrag) ...
|Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden, sofern nicht gesetzliche, tarif- oder ...
|Ein Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB setzt nicht nur den tatsächlichen Übergang eines Betriebs(-teils) voraus, sondern auch den Wechsel der Verantwortlichkeit an der Spitze der betroffenen Unternehmen (BAG 25.1.18, 8 AZR 615/16).
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht die private Handynummer geben. Die ständige Erreichbarkeit würde dem Ruhebedürfnis nach Feierabend zuwider laufen, worin eine unzulässige ...
Die Personalgewinnung, -führung und -weiterqualifizierung dürfte für alle Steuerkanzleien zu den wichtigsten Aufgaben gehören und in Zeiten des Fachkräftemangels von existenzieller Bedeutung werden.
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Es ist möglich, eine Steuerkanzlei als Marke aufzubauen und zu führen. Ziel der Markenbildung ist, über eine bekannte Marke Mandanten leichter zu gewinnen und bei einem Mitarbeiter- oder Partnerwechsel an die Kanzlei zu binden. Die zehn wichtigsten Regeln zur Markenbildung stelle ich nachfolgend dar, wobei ich bereits eingangs darauf hinweisen möchte, dass der Weg zur Marke steinig ist und nur wenigen gelingen wird.