Mit Urteil vom 26.7.12 (4 K 2071/09 E,U, NZB BFH X B 183/12) hat der 4. Senat des FG Münster entschieden, dass Zuschätzungen auf Grundlage eines sogenannten Zeitreihenvergleichs zulässig sind, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß ist.
Der 3. Senat des FG Münster hat mit Urteil vom 26.7.12 (3 K 207/10 E) entschieden, dass Umstände, die das Finanzamt bereits aus der Grundbesitzakte entnehmen konnte, keine neuen Tatsachen im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr.
Lohnsteuerabzugsbeträge, die vom Arbeitgeber nicht an das Finanzamt abgeführt, aber als Einkünfte bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfasst wurden, können angerechnet werden. Dies hat der 6.
Wird beim Verkauf eines Kapitalgesellschaftsanteils eine Besserungsoption vereinbart, die dem Verkäufer das Recht auf einen geänderten Kaufvertrag einräumt, um nachträglich an der Wertentwicklung zu profitieren, stellt die spätere Ausübung kein rückwirkendes Ereignis dar, so der BFH. Der Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich für den Zeitpunkt zu ermitteln, in dem er entstanden ist, regelmäßig wenn das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum auf den Erwerber übergeht. Spätere ...
Eine Änderung nach § 174 AO bei widerstreitender Steuerfestsetzung setzt voraus, dass ein Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden eines oder mehrerer Steuerpflichtiger berücksichtigt worden ist, obwohl er dies nur ...
Das Hessische FG hat sich in zwei Urteilen damit beschäftigt, inwieweit ein Wohnsitz vorliegt und damit über die unbeschränkte Steuerpflicht entscheidet. Dabei ging es um ausländische Piloten mit einem ...
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Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach § 78 Abs. 1 FGO liegt nur dann vor, wenn die Akteneinsicht ausdrücklich verwehrt wurde. Der Gehörsanspruch begründet keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und ihm folglich nicht vorliegen.So der Bundesfinanzhof in dem hier vorliegenden Fall der Rüge eines Klägers und Beschwerdeführers, das Finanzgericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör durch ...