10.02.2016 · Nachricht · Berufsrecht
Eine Finanzbehörde kann dann, wenn entscheidungserhebliche Originalunterlagen des Steuerpflichtigen im Bereich der Finanzverwaltung gezielt während des laufenden Verfahrens nach dem Einscannen vernichtet werden, ihre Ansprüche gerade nicht mehr auf eben diese entscheidungserheblichen Originalunterlagen stützen, sofern der Steuerpflichtige deren Echtheit bestreitet (FG Münster, 24.11.15, 14 K 1542/15.
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10.02.2016 · Nachricht · Berufsrecht
Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die nicht darüber belehrt, dass der Rechtsbehelf auch im Wege der elektronischen Kommunikation (vgl. § 55a VwGO) eingelegt werden kann, ist unrichtig und setzt die Jahresfrist gemäß § ...
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26.01.2016 · Fachbeitrag ·
Abschlussprüfungsreformgesetz
Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AREG) wird die prüfungsbezogenen Regelungen der europäischen Vorgaben zur Abschlussprüfung in nationales Recht transformieren. Wichtigste Änderung im Vergleich zum ...
14.01.2016 · Fachbeitrag ·
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Ist ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen, muss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn die Partei bzw. deren Anwalt mit einer verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf dem Postweg eingetreten ist (BGH 10.9.15, III ZB 56/14, Abruf-Nr. 180138 ).
11.12.2015 · Fachbeitrag ·
Berufspolitik
Der Deutsche Bundestag hat am 3.12.15 das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, die größte Reform der Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Deutschland seit Jahrzehnten.
11.12.2015 · Fachbeitrag ·
Insolvenzverfahren
Die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter kann dazu führen, dass ihm im Rahmen des § 82 InsO eine Berufung auf die Zurechnung des Wissens des ehemals örtlich zuständigen FA ...
11.12.2015 · Fachbeitrag ·
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wird ein Verwaltungsakt vom Finanzbeamten in den Briefkasten des Adressaten/Zustellungsbevollmächtigten eingeworfen, ist er bekanntgegeben, wenn er so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich ist und von ihm auch erwartet werden kann (FG Baden-Württemberg 15.4.15, 1 K 23/13, Abruf-Nr. 145874 ).