· Fachbeitrag · Abschlussprüfungsreformgesetz
Regierungsentwurf zum Abschlussprüfungsreformgesetz lässt unterschiedlichen Bestätigungsvermerk zu
| Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AREG) wird die prüfungsbezogenen Regelungen der europäischen Vorgaben zur Abschlussprüfung in nationales Recht transformieren. Wichtigste Änderung im Vergleich zum Referentenentwurf ist die Abkehr vom einheitlichen Bestätigungsvermerk für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities - PIEs) und alle weiteren Unternehmen. Weitere Änderungen wurden bei den neben der Abschlussprüfung zu erbringenden Nichtprüfungsleistungen sowie den Rotationsvorschriften und den Vorschriften für den Prüfungsausschuss von PIEs vorgenommen. |
Bestätigungsvermerk
Während der erste Gesetzesentwurf einen einheitlichen Bestätigungsvermerk für alle Unternehmen vorsah, sieht der Regierungsentwurf keine Spezialvorschrift mehr vor. Damit werden die wesentlich weiter reichenden Vorschriften der Abschlussprüfungsverordnung (AP-VO), wie vom DStV in seiner Stellungnahme B 08/15 gefordert, lediglich für Bestätigungsvermerke bei Prüfungen von PIEs Anwendung finden. Die ursprüngliche Regelung hätte eine umfangreiche Berichterstattung über das geprüfte Unternehmen in den Bestätigungsvermerk verlagert. Das hätte zur Veröffentlichung von Unternehmensinterna und zu einem erhöhten Haftungsrisiko für die Abschlussprüfer geführt.
Aggressive Steuerberatung als nicht zulässige Nichtprüfungsleistung
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