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  • · Nachricht · September 2021

    Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick

    | Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist ‒ jeweils nur kurz angerissen ‒ eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/kp . |

     

    • Digitalisierung ‒ Ab dem 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt): Steuerberater und Steuerbevollmächtigte bekommen zum 1.1.23 ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (Nachricht vom 16.8.21).

     

    • Berufszulassung ‒ Insolvenzverfahren und Widerruf der Bestellung: Ein laufendes Insolvenzverfahren führt nicht automatisch zum Widerruf der beruflichen Zulassung. Es muss aber stets sichergestellt sein, dass Mandanteninteressen durch die wirtschaftliche Schieflage nicht gefährdet sind (FG Hamburg 4.5.21, 6 K 35/20, NZB BFH VII B 90/21, Nachricht vom 13.8.21).

     

    • Steuerberaterhaftung ‒ Mandate mit möglicher Überschuldung und der daraus resultierenden Insolvenzantragspflicht: Das OLG Schleswig (29.11.19, 17 U 80/19) umreißt die Pflichten des Steuerberaters, wenn dessen Mandant möglicherweise überschuldet und damit insolvenzantragspflichtig ist. Die Entscheidung erging vor den Änderungen durch das StaRUG (Nachricht vom 29.7.21).

     

    • Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Steuerberatungsgesellschaft mbH: Ein Minderheitsgesellschafter ohne umfassende Sperrminorität besitzt nicht die zur Annahme von Selbstständigkeit erforderliche Rechtsmacht. Daran ändert auch eine als Innengesellschaft bürgerlichen Rechts vereinbarte notarielle Poolvereinbarung nichts, nach der die Mitglieder des Pools verpflichtet sind, ihr Stimmrecht gegen nicht gebundene Gesellschafter nach interner Beschlussfassung einheitlich nur durch den Minderheitsgesellschafter auszuüben (BSG 7.7.2, B 12 R 17/18, Nachricht vom 28.7.21).

     

    • Vereinbare Tätigkeiten ‒ Befreiung von der Prüfung zum Zertifizierten Verwalter (IHK) nach dem Wohnungseigentumsgesetz für Steuerberater? Laut dem Entwurf der Verordnung über die Prüfung zum Zertifzierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurden Steuerberater/innen wiederum nicht explizit in den Kreis der von der Prüfung befreiten Personen aufgenommen. Die BStBK fordert eine Befreiung, wie sie bisher nur Juristen mit Befähigung zum Richteramt, Immobilienkaufleuten und Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt zukommt (Nachricht vom 23.7.21).

     

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    Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 155 | ID 47477679

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