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  • · Nachricht · EU-Dienstleistungsfreiheit

    Was bedeutet der Initiativbericht des EU-Parlaments für die deutschen Steuerberater

    | Das EU-Parlament hat einen Initiativbericht zur Zukunft des Dienstleistungsverkehrs vorgelegt, in dem erhebliche Deregulierungen gefordert werden. Nach Einschätzung des DStV liegt darin ein „echter Härtetest“ für das Berufsrecht der deutschen Steuerberater. |

     

    Die deutsche Verteidigungslinie zielt dabei nicht auf (noch) mehr Deregulierung ab, sondern auf eine Angleichung des Berufsrechts in Europa auf einem hohen Niveau in Bezug auf Ausbildung, Zulassung, Vergütung, Compliance und Aufgaben. Denn, so ist auf der Website des DStV („Quo vadis Berufsrecht?“, 8.9.20) zu lesen, „zur Sicherung des Steuerberaterberufs, wie wir ihn in Deutschland kennen, wird es auf lange Sicht nicht ausreichen, sich darauf zu beschränken, das bestehende nationale System zu verteidigen. Ein System, das die EU-Kommission spätestens mit dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen das Steuerberatungsgesetz frontal in Angriff genommen hat.“

     

    Gegenwärtig läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission in dem es unter anderem um die Reglementierungen für die Steuerberatung geht. Die Kommission rügt, dass der Vorbehalt von Tätigkeiten für Steuerberater im StBerG inkohärent und unverhältnismäßig sei (Derlath, KP-Nachricht vom 26.9.18).

    Quelle: ID 46912338

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