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  • · Fachbeitrag · Forderungsmanagement

    Factoring für Steuerberater: Mehr Zeit für das Kerngeschäft statt Kampf um Honorare

    | Ärzte, Zahnärzte und Rechtsanwälte können ihre Forderungen durch Verrechnungsstellen realisieren lassen. Das ist nun auch Steuerberatern möglich - und zwar durch die Dte.W.-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Bad Dürkheim, vertreten durch die Gesellschafter-Geschäftsführer RA Angela Buttmann, RA Hans-Günther Gilgan und StBin Ingrid Stepp. Mit Factoring gewinnt der Steuerberater zusätzliche Liquidität aus seinen Außenständen und kann sich von der Beitreibung seiner Honorarforderungen entlasten. KP sprach mit Angela Buttmann. |

     

    Redaktion: Frau Buttmann, so ganz neu ist das Factoring für Steuerberater ja nicht: Es wurde in der Vergangenheit durch die Dte. W.-Steuerberaterberatungsgesellschaft mbH angeboten. Welche Gründe haben Sie bewogen, die Steuerberatungsgesellschaft in eine Rechtsanwaltsgesellschaft „umzuwandeln“?

     

    Angela Buttmann: Es gab Streit darüber, ob das Inkasso zulässiger Gegenstand einer Steuerberatungsgesellschaft sein kann. Um diesem aus dem Weg zu gehen, haben wir die Rechtsform der Rechtsanwaltsgesellschaft gewählt. Dieser ist das Inkasso vollumfänglich erlaubt. Damit haben wir sowohl für die Berufsangehörigen als auch für alle am Factoring Beteiligten absolute Rechtssicherheit gewonnen. Weiterhin ist es uns nunmehr möglich, zustimmungsfrei Rechtsanwaltshonorare zu factorn.

     

    Redaktion: Was macht Sie so sicher, dass das Factoring bei Steuerberatern auf positive Resonanz stößt?

     

    A. Buttmann: Zum einen wissen wir, dass die Zahlungsmoral der Mandanten immer mehr zu wünschen übrig lässt. Zum anderen greifen Mandanten die Gebührenrechnungen von Steuerberatern immer häufiger unter formalen Aspekten an und vermeiden damit ihre Zahlungspflicht oder fordern sogar mit Erfolg bereits gezahltes Honorar zurück. Der Steuerberater wünscht sich mehr Zeit, sich auf seine Kernkompetenz zu konzentrieren, statt sich mit nicht zahlenden Mandanten herumzuschlagen. Nicht zuletzt sind es auch psychologische Gründe, die ein konsequentes Realisieren der Honorare verhindern: Steuerberater lassen sich zu leicht von ihren Mandanten vertrösten. Es wird zu lange nichts unternommen - Steuerberater unterliegen einem chronischen Zeitmangel - und so hat der Steuerberater im Falle der Insolvenz des Mandanten häufig das Nachsehen.

     

    Natürlich spielt der Liquiditätsfaktor eine wesentliche Rolle. Reicht der Steuerberater seine Rechnung vor 10 Uhr digital bei uns ein, zahlen wir am gleichen Tag den kompletten Bruttorechnungsbetrag zu Konditionen von zur Zeit 6,4 % p.a. Zinsen bei tagesgenauer Abrechnung aus. Die Vorteile des Factorings haben sich nicht nur im Mittelstand allgemein gezeigt, sondern mittlerweile auch bei den Steuerberatern herumgesprochen.

     

    Redaktion: Welche Arten des Factorings bieten Sie an?

     

    A. Buttmann: Wir bieten in erster Linie das zustimmungsfreie Factoring an. Für eine Abtretung von Gebührenforderungen an Angehörige der steuerberatenden Berufe - zu denen auch die Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsgesellschaften zählen - oder die Einziehung durch diese ist die Zustimmung der Mandanten nicht erforderlich. Einzigartig ist die Möglichkeit des stillen Factorings, bei dem wir die Mahnungen auf das Briefpapier des Steuerberaters drucken, sodass er eine höchstmögliche Entlastung erfährt.

     

    Dabei bieten wir unser Factoring sowohl als echtes als auch als unechtes Factoring an. Beim echten Factoring übernehmen wir das Delkredere, beim unechten verbleibt dies beim Kunden. Alle Varianten können auch miteinander kombiniert werden. Somit haben wir einen der höchsten Liquiditätseffekte aller Anbieter. Ich möchte hier gerne auf einen Anbietervergleich verweisen, der in StBMag 12/2011, 28 ff. (Download unter www.nwb.de, Datenbank NWB DokID: UAAAD-95925) nachzulesen ist.

     

    Redaktion: Welche Vorteile bietet das Factoring für Steuerberater?

     

    A. Buttmann: Zunächst einmal wird der Steuerberater zeitlich von Aufgaben entlastet, die nicht zu seinen Kernaufgaben gehören. Daneben wird mit der Dte.W.-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein professionelles Unternehmen tätig, das das Forderungsmanagement routiniert durchführt. Dabei hat der Steuerberater aber die Möglichkeit, auf die Art und Weise der Ansprache seiner Mandanten jederzeit individuell Einfluss zu nehmen, um stets flexibel auf sich ändernde Mandatsverhältnisse reagieren zu können.

     

    Redaktion: Welche weiteren Mehrwerte bieten Sie Steuerberatern im Rahmen des Factorings an?

     

    A. Buttmann: Erfolgreiches Factoring setzt formal korrekte Gebührenrechnungen voraus. Von daher werden wir die Berufsangehörigen durch entsprechende Schulungen und Zurverfügungstellung von Checklisten etc. dabei unterstützen, formal korrekte Rechnungen auszustellen. Damit verringern wir das Ausfallrisiko im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung von Honoraren.

     

    Redaktion: Wie sehen Ihre weiteren Planungen aus?

     

    A. Buttmann: Wir planen für 2014 bundesweite Informationsveranstaltungen zu den Möglichkeiten des Factorings.

     

    Redaktion: Wir danken Ihnen für dieses Interview.

     

    Weiterführender Hinweis

    • „Mit Factoring für Steuerberater die Liquidität der Kanzlei nachhaltig verbessern“ in KP 09, 49
    Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 60 | ID 42512684

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