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  • · Schutz vor Übergriffen

    #MeToo: Sexuelle Belästigung auch in Gesundheitsberufen präsent

    Bild: Stop / Oatsy40 / CC CC BY 2.0 / flickr.com

    | Das Thema sexuelle Belästigung betrifft auch die Gesundheitsbranche. Wie viele Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bereits sexuelle Belästigung und Gewalt erlebt haben durch Menschen, die von ihnen beruflich betreut und gepflegt werden, hat eine aktuelle Studie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) untersucht. Erforscht wurde auch, welche Formen sexueller Belästigung und Gewalt vorkamen und welche Branchen besonders häufig betroffen sind. |

    Nonverbale, verbale und körperliche sexuelle Belästigung und Gewalt

    Befragt wurden 901 Beschäftigte aus 60 Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ziel war es, differenziertes Wissen zu erhalten über die Verbreitung sexueller Belästigung und Gewalt, die von Patienten und Patientinnen, Klienten und Klientinnen oder Bewohnern und Bewohnerinnen sowie deren Angehörigen ausgeht. Neben der Frage, wie oft diese vorkommt, stand auch die Frage im Mittelpunkt, was für Folgen das für die Beschäftigten hat.

     

    Bei der Befragung wurden nonverbale, verbale und körperliche sexuelle Belästigung und Gewalt unterschieden:

     

    • 62,5 Prozent der Befragten gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal nonverbale sexuelle Belästigung und Gewalt erlebt zu haben.
    • 67,1 Prozent hatten verbale und
    • 48,9 Prozent körperliche sexuelle Belästigung und Gewalt durch von ihnen gepflegte oder betreute Personen erlebt.

     

    Demnach ist die Betroffenenrate im Gesundheits- und Sozialwesen hoch. Die Erfahrungen der Beschäftigten unterschieden sich je nach Branche erheblich. Pflegekräfte hatten besonders häufig verbale Belästigung erlebt, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen kam nonverbale Belästigung häufiger vor als in anderen Branchen. Und auch wenn Frauen in der Regel häufiger von sexuellen Belästigungen oder sexueller Gewalt betroffen sind, so machte die Studie auch zahlreiche betroffene Männer aus.

     

    Zudem zeigte die Studie statistisch bedeutsame Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von sexueller Belästigung und Gewalt und dem psychischen Befinden der Befragten: Wenn Beschäftigte angaben, häufiger sexuelle Belästigung und Gewalt erlebt zu haben, berichteten sie auch vermehrt über Depressivität, emotionale Erschöpfung und psychosomatische Beschwerden.

     

    Darüber hinaus wurde untersucht, wie bekannt verschiedene Konzepte und Unterstützungsangebote bezüglich sexueller Belästigung und Gewalt in den betrieblichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sind.

    Zeigen Sie Flagge!

    Nach betrieblichen Unterstützungsangeboten zur Prävention von sexueller Belästigung und Gewalt und zu Hilfe für Betroffene befragt, gaben 32,5 Prozent an, nichts über Maßnahmen ihres Arbeitgebers zu wissen. Ein wichtiger Ansatzpunkt, denn eine klare Haltung und Strategie im Unternehmen zu diesem Thema ist wichtig. Führungskräfte müssen klar stellen, dass sexuelle Belästigung nicht toleriert wird, indem sie jeden Bericht über einen Vorfall ernst nehmen und die Belästigten vorurteilsfrei unterstützen.

     

    Informieren Arbeitgeber zudem über Präventions- und Hilfsmaßnahmen, signalisieren sie ihren Beschäftigten damit auch, dass diese sexuelle Belästigung und Gewalt nicht hinnehmen müssen. Fälle von sexueller Belästigung dürfen daher nicht verharmlost werden!

     

    MERKE | Die BGW unterstützt Unternehmen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege dabei, Übergriffen auf Beschäftigte bestmöglich vorzubeugen und sie darauf vorzubereiten, was nach einem Vorfall zu tun ist. Eine wichtige Rolle kommt Führungskräften zu, die beispielsweise in Seminaren für das Thema sensibilisiert werden und erfahren, wie sie ihre Beschäftigten schützen können. Mehr Informationen gibt es unter bgw-online.de/gewalt.

     

     

    PRAXISTIPP | In konkreten Übergriffsituationen empfehlen die Experten der BGW eine verbale Reaktion in drei Schritten (Quelle):

     

    • Als ersten Schritt das Beschreiben: „Sie berühren mich auffällig oft“,
    • dann das Benennen der Wirkung: „Das ist mir unangenehm“, und
    • schließlich die Forderung nach dem erwünschten Verhalten: „Ich möchte nicht, dass Sie mich anfassen.“

     

    Besonders wichtig sei es, sich auf keine Diskussion einzulassen. Wenn der Belästiger versucht, sein Verhalten zu rechtfertigen, sollten Schritt zwei und drei konsequent wiederholt werden.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 47636705