Der Angeklagte ist auch dann als bei Beginn des Hauptverhandlungstermins nicht erschienen zu behandeln (§ 329 Abs. 1 S. 1 StPO), wenn er zwar zum Termin erscheint, sich aber nicht als Angeklagter zu erkennen gibt und Fragen des Gerichts zu seiner Identität verweigert.
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Im Auftrag des Bestellers an die Werkstatt, die Unfallschadeninstandsetzung auf der Grundlage des zuvor eingeholten Schadengutachtens durchzuführen, liegt in der Regel keine Preisvereinbarung, ist in einer aktuellen ...
„Tritt der Geschädigte bei unbezahlter Werkstattrechnung seine Forderung gegen den Schädiger ab, trägt der Zessionar das Werkstattrisiko.“, lautet ein Leitsatz einer BGH-Entscheidung aus der Serie der Feinjustierungsurteile zum subjektbezogenen Schadenbegriff.
Ein Lehrstück aus der Abteilung „Wie macht man Geld kaputt und wirft dann noch wegen Uneinsichtigkeit dem schlechten Geld gutes Geld hinterher?“ dokumentiert ein Urteil vom AG Schöneberg. Verkauft wurde vom ...
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass bei noch nicht (vollständig)
bezahlter Reparaturrechnung der subjektbezogene Schadenbegriff nur nutzbar gemacht werden kann, wenn Zahlung an die Werkstatt verlangt wird.
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Dass ein Stoßfänger kleinere Beschädigungen aufweist, ist nicht ungewöhnlich. Wie ist das zu berücksichtigen, wenn er nach einem Unfallschaden nun erneuert werden muss? Das ist ein Dauerbrenner in der Schadenregulierung vor dem Hintergrund reparierter oder unreparierter Vorschäden.