„Der Architekt muss im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungsplanung durch ordnungsgemäße und hinreichend detaillierte Planung dafür Sorge tragen, dass das aufgrund seiner Planung errichtete Bauwerk den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Ausführungsplanung muss vollständig sein und alle für die Ausführung notwendigen Einzelangaben enthalten. Wichtige Details erfordern eine Detailplanung.“ Das hat das OLG Düsseldorf einem Architekten ins Stammbuch geschrieben.
Das Thema „Widerrufsrechte von Verbrauchern“ beschäftigt sowohl Gerichte als auch Leser. Einer hat zum Beitrag „Gebäude mit sieben Wohnungen kann Verbrauchervertrag sein und Widerrufsrecht auslösen“ (PBP ...
Vertragsfristen können nicht nur bei Abschluss des Bauvertrags, sondern auch während der Bauausführung vereinbart werden. So kann einem gestörten Bauablauf dadurch Rechnung tragen werden, dass überholte oder nicht ...
Die Kostengarantie wird oft als Allheilmittel gegen Baukostenerhöhungen in Planungsverträgen vereinbart. Sinn- und zweckvoll ist sie nicht. Weder trägt sie dazu bei, von der Kostendynamik am Markt bestimmte Kostenerhöhungen zu verhindern noch können Bauherren Differenzkosten als Schadenersatz beim Planer geltend machen. Das hat die aktuelle Rechtsprechung anhand vom Bauherrn veranlassten Planungsänderungen noch einmal klargestellt.
Beim Bauen im Bestand stellt sich – gerade wenn die Lph 5 und Lph 8 getrennt beauftragt sind – oft die Frage, was die Bauüberwachung an Grundlagen aus der Ausführungsplanung in Bezug auf den umzubauenden Bestand ...
Stichprobenartige Prüfungen von Wärmedämmarbeiten reichen nicht aus, um eine mangelfreie Objektüberwachung zu gewährleisten. Doch selbst wer Stichproben vornimmt, muss merken, wenn nur acht cm PUR-Dämmung statt ...
Digitale Technologien und neue Arbeitsweisen bieten Chancen, Ihren Workflow einfacher und effizienter zu gestalten. In nur 3 Tagen erfahren Sie ganz konkret, wie auch Ihr Planungsbüro von den neuen Werkzeugen für Planung, Bauleitung und Projektsteuerung profitiert.
Digitalisierung, Neues Arbeiten und Akquisition zusammen mit dem Chef kompetent organisieren und ihn so zielgerichtet entlasten: Der IWW-Lehrgang vermittelt das Know-how für erfolgreiches Büromanagement 5.0.
Professionelles Nachtragsmanagement – so gelingt’s
Eine Planungsänderung? Verzögerungen am Bau? Wiederholungsleistungen? In allen Fällen erhalten Sie die entsprechenden Honoraranteile nur mit Nachträgen zum Planungsvertrag. Wie das in der Praxis funktioniert, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von PBP Planungsbüro professionell.
Lange war es – zumindest rechtsprechungstechnisch – still um das Thema „Urheberrecht der planenden Berufe“. Jetzt sind innerhalb kürzester Zeit gleich drei Entscheidungen veröffentlicht worden. Nachfolgend finden Sie die Leitsätze und Urteilsdaten.