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  • 31.08.2009 | Umsatzsteuer

    Gestaltungsmöglichkeiten beim Büro im eigenen Haus

    Mitte 2003 hat der Europäische Gerichtshof ein bahnbrechendes Urteil gefällt, das dem Bundesfinanzministerium (BMF) Kopfzerbrechen bereitete: Die volle Vorsteuer eines zum Teil privat genutzten Gebäudes im Unternehmensvermögen ist abzugsfähig, sofern die unternehmerische Nutzung mindestens zehn Prozent beträgt und mit dem Gebäude umsatzsteuerbare Umsätze erzielt werden. Der Unternehmer muss aber Umsatzsteuer auf die Privatnutzung des Gebäudes zahlen. Die Finanzverwaltung sah gewaltige Vorsteuer-Erstattungsansprüche auf sich zukommen und steuerte mit einschränkenden BMF-Schreiben dagegen.  

    Unser Tipp: Mittlerweile ist Ruhe eingekehrt. Einige positive Urteile und (in der Folge) die Rücknahme von BMF-Schreiben haben das Modell „Vorsteuerabzug beim im Eigenheim betriebenen Planungsbüro“ wieder attraktiv gemacht. Wie Sie es optimal nutzen, sagen wir Ihnen in einem vierseitigen Beitrag. Sie finden den Beitrag in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ - „Stichwort: „Vorsteuerabzug bei Büro im eigenen Haus.“  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 3 | ID 129658