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  • 31.08.2009 | § 3 Absatz 3 HOAI 2009

    Erörterung jeder Lph mit dem Auftraggeber: So profitieren Sie von der Neuregelung

    Die Neue HOAI enthält in § 3 Absatz 8 eine neue Pflichtleistung für alle Planbereiche. Künftig müssen Sie das Ergebnis jeder Leistungsphase (Lph) mit dem Auftraggeber erörtern. Was auf den ersten Blick dirigistisch und unattraktiv - weil aufwändig- erscheint, gestaltet sich bei genauer Analyse als attraktives Instrument, mit dem Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen können.  

    Die Vorteile auf einen Blick

    Die neue „Zwangs-Erörterung“ hat eine Menge Vorteile, von denen wir nachfolgend sieben kurz skizzieren:  

     

    • Sie zwingt Planer und Auftraggeber, sich schon von der Lph 1 an umfassend, ergebnisorientiert und verbindlich über die Planungsinhalte und -ziele abzustimmen. Damit steigt die Effizienz des Planungsablaufs deutlich.

     

    • Sie bildet die Grundlage, um Änderungshonorar aufgrund des neuen Anspruchs in der HOAI (§ 7 Absatz 5) abrechnen zu können.

     

    • Wer die Ergebnisse jeder Lph mit dem Auftraggeber abstimmt, wird Ansprüche wegen Kostenerhöhungen, zum Beispiel bei vereinbarten Malus-Honoraren, leichter zurückweisen können.

     

    • Sie bietet die Möglichkeit, auf Unvollständigkeiten der Beauftragung und Kostenrisiken nachvollziehbar hinzuweisen und damit die Haftungsrisiken gerecht zu verteilen.