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  • · Fachbeitrag · Haftung

    OLG Celle: Planung kann trotz Verstoß gegen DIN-Normen mangelfrei sein

    | Auch eine Planung, deren Inhalte von DIN-Nomen und Herstellervorschriften abweicht, kann mangelfrei sein. Das hat das OLG Celle klargestellt. Ob eine Architekten- bzw. Ingenieurleistung mängelfrei ist, beurteilt sich nämlich nicht aus allgemeinen Ansichten aus Normen, sondern nach dem konkreten Einzelfall. |

    Entscheidung sorgt für Sicherheit bei Planungsbüros

    Die Entscheidung ist für viele Planungsbüros von großer Bedeutung. Denn die Regelungswut greift immer mehr um sich und hinterlässt ein schier unüberschaubares Dickicht an sogenannten Vorschriften unterschiedlichster Institutionen. Das OLG hat dazu fünf goldene Regeln aufgestellt (Urteil vom 2.11.2011, Az: 14 U 52/11; Abruf-Nr. 113895):

     

    • 1.In der Regel (also wenn keine anderslautenden Vertragsregelungen aufgestellt wurden) verpflichtet sich der Unternehmer stillschweigend, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.