Der Darmkrebsmonat März wird seit dem Jahr 2002 ausgerufen, u. a. auch von der KBV. In diesem Jahr stellt die KBV ein Wartezimmerplakat für die Darmkrebsvorsorge sowie je eine Patienteninfo zum iFOBT-Test und zum gesamten Darmkrebsfrüherkennungsprogramm bereit. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, appellierte: „Sprechen Sie Ihre Patientinnen und Patienten auf das wichtige Thema Darmkrebsvorsorge an und informieren Sie sie über das Früherkennungsprogramm!“
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat im Fall einer Plausibilitätsprüfung einer hausärztlichen Praxis über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Versichertenpauschale (EBM-Nr.
Bereits Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Leistungsumfang der Gesundheitsuntersuchung um ein Screening auf Hepatitis B und C erweitert. Der Bewertungsausschuss hat daraufhin mit Wirkung zum 01.10.
Seit dem 01.03.2024 kann eine COVID-19-Impfung als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch bei den in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgeführten Personengruppen/Voraussetzungen erfolgen. Die über die COVID-19-Vorsorgeverordnung (§ 1) geschaffene Regelung, wonach gesetzlich Versicherte auch über die SI-RL hinaus einen Anspruch auf COVID-19-Impfungen haben, wenn die Verabreichung der Schutzimpfung durch den Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird, ist zum 01.03.2024 ...
Einige Neuerungen in Anlage 20 des Bundesmantelvertrags – Ärzte (BMV – Ärzte, online unter iww.de/s10280 ), der Vereinbarung zur europäischen Krankenversichertenkarte, sind für die Abrechnung in Arztpraxen ...
Die im Koalitionsvertrag fixierte Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich nimmt langsam aber sicher konkretere Formen an: Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erklärte im Januar 2024, dass noch in diesem ...
Neu! Aktuelle EBM- und GOÄ-Tipps für die Hausarztpraxis
Gibt es neue Abrechnungspositionen und -regeln im EBM? Lasse ich Honorarpotenzial liegen? Wie kann ich meine Abrechnungsprozesse optimieren? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen die neue IWW-Webinar-Reihe speziell für die Hausarztpraxis – kurzweilig, interaktiv und direkt umsetzbar!
Das Porto der Deutschen Post im Jahr 2024 beträgt u. a. 0,85 Euro für einen Standardbrief (bis 20 g), 1,00 Euro für einen Kompaktbrief (bis 50 g) und 1,60 Euro für einen Großbrief (bis 500 g, siehe iww.de/s10269 ). Nach wie vor werden aus den Hausarztpraxen in Deutschland zahlreiche Briefe zu Patienten, anderen Ärzten, Krankenhäusern, Kassen, Behörden usw. verschickt. Wie werden diese Portokosten im Wege der Abrechnung ausgeglichen und mit welchen Positionen? Verschaffen Sie sich einen aktuellen ...