Das in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen enthaltene Tatbestandmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ ist nach Auffassung des BFH nur dann erfüllt, wenn es sich um eine freiwillige – arbeitsrechtlich nicht einklagbare – Arbeitgeberleistung handelt. Dieser für den Arbeitnehmer ungünstigen Auffassung schließt sich die Finanzverwaltung jedoch nicht an und geht weiterhin von der Erfüllung des Zusätzlichkeitserfordernisses aus, sofern die zweckbestimmte Leistung zu dem ...
Wer sich als Unternehmer gegen den Verdacht zur Wehr setzt, im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Straftat begangen zu haben, kann die an seinen Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer nicht als ...
Entfällt der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstückes innerhalb der zehnjährigen sog. Spekulationsfrist auf Wertsteigerungen, die nach „alter Rechtslage“ steuerfrei hätten realisiert können, so bleiben ...
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Der Vorteil ist, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt worden ist, nach der 1%-Regelung zu bewerten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Reihe von Urteilen vom 21. März 2013 und 18. April 2013 entschieden und damit seine bisherige ...
Die Auflösung einer Ansparabschreibung ist im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht zu berücksichtigen, soweit es darum geht, ob die für einen Investitionsabzugsbetrag maßgebliche Gewinngrenze ...
Der BFH hat mit Urteil vom 18. April 2013 (VI R 29/12) entschieden, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann in Anspruch genommen ...
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Der BFH hat jüngst entschieden, dass Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell erzielt werden, regelmäßig keine Versorgungsbezüge sind. Der Kläger konnte daher weder den Versorgungsfreibetrag noch den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Anspruch nehmen (BFH 21.3.13, VI R 5/12).