Der BFH hat erfreulicherweise klargestellt, dass selbständige Ärzte ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich ausüben und damit freiberuflich und nicht gewerblich tätig werden, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durchführen, für den Einzelfall die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung „problematischer Fälle“ vorbehalten (BFH ...
Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Dies hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs gerade taufrisch entschieden (BFH 8.10.14, VI R 82/13)
Die Steuervergünstigungen gemäß §§ 13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
Der XI. Senat des BFH hat kürzlich entschieden, dass Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes mit Musikdarbietungen, Unterhaltungsprogramm etc. verlangt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (BFH 5.11.14, XI R 42/12).
In der Finanzgerichtsordnung ist als Grundsatz das Kollegialprinzip verankert. Das heißt, die Entscheidung „fällt“ nach mündlicher Verhandlung der Senat. Ausnahmsweise kann ein Rechtsstreit aber auch durch den ...
Fabrikant Wilhelm (W) möchte die gesamte Geschäftstätigkeit seiner „Einmann-GmbH & Co. KG“ wegen der beschränkten Haftung und der leichteren Handhabung auf eine GmbH verlagern. Sein Sohn Stefan, der regelmäßig ...
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist verfassungswidrig. Die darin vorgesehenen Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen sind zum Teil mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden (Az.: 1 BvL 21/12). Die Karlsruher Richter fordern eine konkrete Bedürfnisprüfung für die Verschonung großer Familienunternehmen. Bereits mit einem Steuerbescheid abgeschlossene Erbschaft- oder Schenkungsfälle sind von dem ...