Der Übungsleiterfreibetrag von jährlich 2.400 EUR setzt u. a. voraus, dass die jeweilige Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Sie darf – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen.
Den Gesamtkaufpreis eines bebauten Grundstücks richtig aufzuteilen, ist gar nicht so einfach. Natürlich liegt es nahe, dass der Käufer den Anteil, der auf das Gebäude entfällt, für Zwecke der AfA möglichst hoch ...
Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zu Gunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet (BFH ...
Zu den Bereichen Vorsteuerabzug und Rechnungslegung hat das Umsatzsteuerrecht eine sehr formale Sichtweise. Auch die Finanzgerichte tendieren in jüngerer Zeit – wenngleich nicht einheitlich – in diese Richtung. Das FG München hat sich aktuell eingehend mit der Frage der Vorsteuerrelevanz der laufenden Rechnungsnummer, einer Befristung der umsatzsteuerlichen Korrigierbarkeit von Rechnungen sowie der fraglichen Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen beschäftigt (FG München 1.7.15, 3 K 2165/12).
Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ist im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt – so der BFH in einer aktuellen ...
Aufgrund wachsender Haushaltszahlen insbesondere in Ballungsgebieten ist die Wohnungsnachfrage erheblich gestiegen. Der Gesetzgeber will daher mit der Neuregelung des § 7b EStG steuerliche Anreize zur Schaffung neuen ...
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie der BFH mit drei Urteilen entgegen der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) entschieden hat (BFH 12.1.16, IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14).