Der Betrieb einer Fotovoltaikanlage durch eine Ehegatten-GbR auf dem gemeinsam genutzten Wohnhaus der Gesellschafter (zusammenveranlagte Ehegatten) stellt einen Fall von geringer Bedeutung i. S. d. § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO dar. Eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte ist daher nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn die GbR zum Zweck des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungskosten der Fotovoltaikanlage zur Umsatzsteuerpflicht optiert hat (FG Niedersachsen 22.2.17, 9 K 230/16, Rev.
Die „starre“ Gewinngrenze von 100.000 EUR für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (FG ...
Gerade erst hat man als Steuerberater die umfangreichen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel verdaut, schon steht die nächste heiße Phase an und der Jahresabschluss 2016 rückt in den Fokus. Hier muss man als Berater ...
Auf zwei Vorabentscheidungsersuche des XI. Senats hatte der EuGH zu deutschen Organschaftsfragen umfänglich Stellung bezogen (s. GStB 16, 445 ff.). Den erwarteten „Nachfolgeentscheidungen“ des XI. Senats war der V. Senat dann mit eigenen Standpunkten zuvorgekommen und hatte damit einen Richtungsstreit zwischen den beiden USt-Senaten entfacht. Nun liegen jeweils die ersten Folgeentscheidungen vor (BFH 10.8.16, XI R 41/14; BFH 24.8.16, V R 36/15).
Steuerpflichtige, die eine gebrauchte Immobilie erwerben, renovieren und dann vermieten oder eigenbetrieblich nutzen, müssen immer eine „Steuerfalle“ im Blick haben: die 15 %-Grenze beim anschaffungsnahen Aufwand.
Die Umsatzsteuer ist im ständigen Wandel – und dies sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Die Schnelllebigkeit, die häufigen Gesetzesänderungen, die hohe Zahl der sich wandelnden ...
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ vom 20.12.16 (BGBl I 16, 2998) wurde ein neuer § 8d KStG geschaffen. Die Regelung soll verlustbehafteten Unternehmen nutzen, die nicht über hohe stille Reserven verfügen oder in einen Konzernverbund eingegliedert sind. Bei diesen Unternehmen – häufig Neugründungen – ist die Unternehmensfinanzierung oft nur durch die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern möglich, was nach § 8c KStG im Regelfall ...