Rangrücktrittsvereinbarungen sind seit je her ein beliebtes Instrument, um in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Kapitalgesellschaften einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu ersparen. Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen mehr oder minder durch Rechtsprechung und Literatur geklärt waren, sind durch das „MoMiG“ neue Zweifelsfragen entstanden, die insbesondere Rangrücktrittsvereinbarungen mit Nichtgesellschaftern betreffen. Zu diesem Thema hat der BGH jedoch jüngst einige für die ...
Während ausgeführte Leistungen unstreitig steuerpflichtig sind, unterbleibt eine Umsatzbesteuerung, wenn sich die Zahlung letztlich als Schadenersatz für eine nicht erbrachte Leistung darstellt. Bei vollständig ...
In mehreren Entscheidungen hat der BFH jüngst zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung genommen und dabei wichtige neue Grundsätze aufgestellt. Entgegen der bisherigen ...
Der BFH hat in zwei neuen Entscheidungen zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen Unternehmer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Golfturnieren als Betriebsausgaben abziehen können. Im einen Fall waren die Kosten einer Brauerei abziehbar, weil die Veranstaltungen ausschließlich Werbezwecken gedient hätten. Im anderen Fall blieb einer Versicherungsagentur der Kostenabzug versagt, weil der Event überwiegend wohltätigen Zwecken diente (BFH 16.12.15, IV R 24/13 und BFH 14.10.15, ...
Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der BFH unter Aufgabe seiner ...
Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird.
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In unserem Steuerticker weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es um wichtige „Dauerbrenner“ wie die Dienstwagennutzung im Rahmen von Gewinneinkünften oder die steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten.