Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Laut BFH handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Es fehlt an der hierfür erforderlichen „unterrichtenden“ oder „erzieherischen Tätigkeit“ i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die ein Tätigwerden gegenüber Menschen erfordert (BFH 9.5.17, VIII R 11/15).
Eine mehrstöckige Freiberufler-KG hat nur dann freiberufliche Einkünfte, wenn auch alle nur mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der ...
Der BFH hat jüngst mit zwei Urteilen die Grundlage dafür geschaffen, dass Geschäftsführer-Pensionszusagen in der Zukunft lohnsteuerfrei auf eine Rentner-GmbH ausgelagert werden können (siehe Pradl, „Die ...
Auch die Kopie einer Rechnungskopie ist eine Kopie der Rechnung, wie der BFH jüngst entschieden hat (BFH 17.5.17, V R 54/16). Die Entscheidung betrifft das sog. Vergütungsverfahren, nach dem im Ausland ansässige Unternehmer ihre im Inland abziehbaren Vorsteuerbeträge vergütet erhalten. Nach einer Neuregelung im Jahr 2010 muss der erforderliche Antrag auf elektronischem Weg gestellt werden. Diese Form soll das Verfahren vereinfachen, macht aber die bis dahin erforderliche Übersendung von Originalunterlagen ...
Die Möglichkeit, bei einer Versorgungszusage anstelle einer Rente eine Einmalkapitalauszahlung wählen zu können, steht der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG nicht entgegen. Darüber hinaus können ...
Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust bei den Werbungskosten aus Vermietung und ...
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, ist es berechtigt, nach dem Ableben des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sog. Pflegefreibetrag in Anspruch zu nehmen. Wie der BFH jetzt entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden hat, steht dem die allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, nicht entgegen (BFH 10.5.17, II R 37/15).