Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies hat der BFH aktuell zu § 35a Abs. 3 EStG entschieden (BFH 21.2.18, VI R 18/16).
Wer ein gemischt genutztes Grundstück erwirbt und es versäumt, die aufgenommenen Kredite allein dem fremdvermieteten Bereich zuzuordnen, kann diesen Fehler nachträglich nicht mehr ausbügeln. Im Streitfall hatten die ...
Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunkts aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der ...
Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung gilt dies auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH (BFH 22.2.18, VI R 17/16).
Bei Gewerbetreibenden, die ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nur monatsweise tätig sind und antragsgemäß als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, besteht der Anspruch auf ...
In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf aktuelle Neuerungen hin, die Sie in Ihrem Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. In diesem Monat geht es u. a. um die Erfassung unbarer Kartenumsätze im ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2025/2026: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2026 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin sind unter anderem: Ausgaben-/Einnahmenverlagerung im „privaten“ und „betrieblichen“ Bereich, steuerliche Überlegungen bei Mietimmobilien und das Lohnsteuerabzugsverfahren.
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Der BFH hat sich in letzter Zeit immer häufiger mit Fragestellungen zu befassen, die durch die gesellschaftsrechtlichen Änderungen des 2010 in Kraft getretenen BilMoG aufgeworfen werden. Im jüngsten Streitfall geht es um die Frage, ob der Kauf eigener Anteile durch eine GmbH zu einem Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG beim bisherigen Anteilseigner führt. Der BFH hat dies nun eindeutig bejaht (BFH 6.12.17, IX R 7/17, Abruf-Nr. 200046 ).