Der Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Die Begründung des BFH: Der Entzug des Eigentums ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen könne nicht als Veräußerung gewertet werden (BFH 23.7.19, IX R 28/18).
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne, wie der BFH jetzt taufrisch entschieden hat (BFH 3.7.19, VI R 36/17). Es handele sich vielmehr um nicht steuerbare ...
Reinigt ein eigenes Kind wöchentlich die Wohnung des verwitweten Elternteils, ist es ihm bei notwendigen Einkäufen behilflich und erstattet der Elternteil dem Kind lediglich die dabei angefallenen Fahrtkosten, so kann ...
Der BFH hat jüngst entschieden, dass es bei der Einbringung eines ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 Abs. 1 UmwStG ausreicht, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonder-BV der Ausgangsgesellschaft in das Sonder-BV der Zielgesellschaft überführt werden. Eine Übertragung in das Gesamthandsvermögen ist hierbei nicht erforderlich (BFH 17.4.19, IV R 12/16).
Soll ein Grundstück vermietet werden, fallen häufig schon Aufwendungen an, lange bevor die ersten Einnahmen fließen. Zwar ist ein Werbungskostenabzug auch dann möglich, wenn zwischen Erwerb des Grundstücks und den ...
Der BFH hatte bereits im Jahr 2018 entschieden, dass Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn darstellen (BFH 22.2.18, VI R 17/16).
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Stückzinsen sind nach Einführung der Abgeltungsteuer ab dem VZ 2009 als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die veräußerte Kapitalforderung vor dem 1.1.09 erworben wurde (BFH 7.5.19, VIII R 22/15).