Bei einer Gebietskörperschaft, die mehrheitlich an einer Verlustkapitalgesellschaft beteiligt ist, entsteht keine Kapitalertragsteuer für verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), die sich aus einem begünstigten Dauerverlustgeschäft ergeben, wenn sie die Dauerverluste wirtschaftlich trägt. Das Urteil des BFH vermeidet für juristische Personen des öffentlichen Rechts Belastungen mit Kapitalertragsteuer aus Dauerverlustgeschäften i. S. v. § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 KStG und ist für die Praxis von großer Bedeutung ...
Auch für das erste Quartal 2019 haben wir für Sie wieder die veröffentlichten FG-Urteile gesichtet, die besonders praxisrelevanten Entscheidungen kurz aufbereitet und um Hinweise für die Gestaltungsberatung ergänzt.
Im „Steuerticker“ weisen wir regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten.
Bei der Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, da die gesetzlichen Bestimmungen reichlich Platz für eine unterschiedliche Auslegung lassen. Es ist dringend an der Zeit, dass wesentliche Fragen höchstrichterlich geklärt werden. Dieser Prozess wurde bereits jüngst vom FG München zur Höhe der sofort abzugsfähigen Leistungen eingeleitet (Rev. anhängig unter XI R 52/17). Nun hat auch das FG Köln seinen Beitrag zu dieser ...
Der BFH zweifelt daran, ob die Umsätze, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, nach Unionsrecht steuerfrei sind (BFH 27.3.19, V R 32/18).
Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Dies hat der BFH jüngst im Falle eines hauptamtlichen ...
Diese Mandanteninformationen werden Ihre Mandanten lieben!
Mehr „Netto vom Brutto“: Das wünschen sich fast alle Arbeitnehmer. Und da der Staat zahlreiche begünstigte Gehaltsbestandteile anbietet, können die Lohnsteuern und Sozialabgaben optimiert werden. Die StiB-Sonderausgabe zeigt Ihren Mandanten interessante Vergütungsbestandteile!
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2025 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Die SB-Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Spielregeln im Stiftungsrecht kompakt und leicht verständlich vor – von den Grundlagen für die Rücklagenbildung bis zur Rechnungslegung nach den neuen IDW-Empfehlungen. Mit diesem einfach umsetzbaren Leitfaden bleibt Ihre Stiftung auf der Höhe der Zeit.
Für die Vermietung von Gegenständen, die ohne Vorsteuerabzug erworben wurden, sieht das UStG keine Möglichkeit einer „Margenbesteuerung“ vor. Als Entgelt für die Vermietungsleistung ist somit der volle Mietzins zu versteuern. Anders als bei sonstigen Leistungen kann der Unternehmer beim Weiterverkauf solcher Gegenstände hingegen in den Genuss der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG kommen. Grund genug, das Mietverhältnis so auszugestalten, dass umsatzsteuerrechtlich von einer Lieferung auszugehen ist.