Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihrer Kinder konnten nach der älteren BFH-Rechtsprechung abziehbar sein, wenn sie den Eltern aus sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Bei volljährigen Kindern solle dies aber nur gelten, wenn es sich um ein innerlich noch nicht gefestigtes, erst heranwachsendes Kind handelt, dessen Verfehlung strafrechtlich noch nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden kann (BFH 30.10.03, III R 23/02, BStBl II 04, 267). Das FG Hessen sieht die Sache aber noch ...
Der FG Münster (6.2.20, 5 K 158/17 U, Rev. BFH: V R 10/20) hat entschieden, dass die Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung auch dann eine ...
Auch unbekannte Erben können zur Erbschaftsteuer herangezogen werden, wie der BFH jüngst klargestellt hat. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist (BFH 17.6.20, II R 40/17).
Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Viele Einnahmen-Überschuss-Rechner haben in den vergangenen Jahren ein schönes Steuermodell genutzt: Sie haben ihren Betriebs-Pkw geleast, die hohe Leasingsonderzahlung im Erstjahr voll als Betriebsausgabe abgezogen und in den Folgejahren den Privatanteil nach der 1 %-Regelung ermittelt. Aufgrund der Kostendeckelung kam es dann vielfach nur zu einem geringen Privatanteil für die Kfz-Nutzung. Mit diesem Modell ist zwar seit einiger Zeit Schluss, da die Finanzverwaltung zum Halali geblasen hat. Doch wie bereits ...