20.10.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer
Einlagerung eingefrorener Ei- und Samenzellen umsatzsteuerfrei?
Der FG Münster (6.2.20, 5 K 158/17 U, Rev. BFH: V R 10/20) hat entschieden, dass die Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung auch dann eine steuerfreie Heilbehandlung darstellt, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer durchgeführt wird als die Fruchtbarkeitsbehandlung.
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