Auch ein Unternehmen, das sich noch im Aufbau befindet und bei dem noch keine Ausgangsumsätze erzielt worden sind, kann Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sein. Allerdings muss anhand objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass der Erwerber den geplanten Unternehmenszweck fortführt (FG Berlin-Brandenburg 13.3.24, 7 K 7083/23).
Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigem, wenn zwischen der Entstehung eines gewerbesteuerlichen Verlustes und dessen „Verbrauch“ ein Wechsel unter den Anteilseignern ...
Mit Urteil vom 25.4.24 (III R 30/21) hat der BFH entschieden, dass ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust ...
Das FG Hamburg hat entschieden, dass Beiträge des Arbeitgebers zu ausländischen Pensionsfonds dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewähren. Somit seien sie keine Sachzuwendungen i. S. v. § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn (FG Hamburg 14.3.24, 6 K 109/20; Rev. BFH: VI R 13/24). Im Streitfall ging es um einen Arbeitgeber, der die entrichteten Arbeitgeberbeiträge an ausländische Pensionsfonds pauschal nach § 37b EStG versteuern wollte.
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren hatte der BFH seinerzeit entschieden, dass die Tätigkeitsvergütung des Insolvenzverwalters oder -treuhänders beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung zu ...
Der Gesetzgeber hat mit dem am 24.7.24 veröffentlichten Regierungsentwurf das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht (kurz: SteFeG, vormals JStG II 2024). Damit startet er einen erneuten Versuch, eine ...
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Der BFH hatte seinerzeit entschieden, dass ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung einer GmbH, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen ist (BFH 28.9.22, VIII R 20/20). Die bisherige Verwaltungspraxis war damit überholt. Die Finanzverwaltung hat nun reagiert, erkennt inkongruente ...