Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden von der Steuerverwaltung ab dem 1.9.2013 nicht mehr angenommen. Hierauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin. Von der Authentifizierungspflicht betroffen sind Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, aber auch Zusammenfassende Meldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerung (OFD Karlsruhe 21.6.13, PM Nr. 6/2013).
Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin hat darauf hingewiesen, dass die Abschlussgebühren für Bausparverträge Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, wenn im Zeitpunkt des ...
Nach Ansicht des BFH stellt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen dann eine „Geschäftsveräußerung“ dar, wenn sie 100 % der Anteile umfasst oder zumindest eine Mehrheitsbeteiligung im Zuge einer ...
Wer sich als Unternehmer gegen den Verdacht zur Wehr setzt, im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Straftat begangen zu haben, kann die an seinen Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Dies hat der BFH (11.4.13, V R 29/10) brandaktuell entschieden.
Entfällt der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstückes innerhalb der zehnjährigen sog. Spekulationsfrist auf Wertsteigerungen, die nach „alter Rechtslage“ steuerfrei hätten realisiert können, so bleiben ...
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein Fahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung, führt dies beim Arbeitnehmer auch dann zu einem steuerpflichtigen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer ...
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Die Auflösung einer Ansparabschreibung ist im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht zu berücksichtigen, soweit es darum geht, ob die für einen Investitionsabzugsbetrag maßgebliche Gewinngrenze eingehalten wird. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln am 10.4.2013 (4 K 2910/10) entschieden.