Streiten Sie mit der Familienkasse über Kindergeldfragen und weigert sich diese, mit Ihnen über bestimmte Jahre zu verhandeln, weil Sie nicht fristgemäß Einspruch eingelegt haben, kann eine irreführende Rechtsbehelfsbelehrung Ihr Schlüssel zum Erfolg sein (FG Münster 9.1.14, 3 K 742/13 Kg, AO, Abruf-Nr. 140551 ).
Ein Kleinunternehmer kann mit einer nur für einen Unternehmensteil erstellten Umsatzsteuererklärung nicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregel verzichten (BFH 24.7.13, XI R 31/12)
Der Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH hatte im Rahmen einer Generalaudienz Papst Benedikt XVI. persönlich einen Scheck über 50.000 EUR übergeben. Hierfür erhielt die GmbH eine Spendenbescheinigung, die ...
Der Bundesfinanzhof hat sich jüngst mit den Folgen befasst, die sich für die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigentümer ein Grundstück verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück vorbehält. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde (BFH 20.11.13, II R 38/12).
Deutsche Botschaftsbeschäftigte im Ausland ohne besonderen diplomatischen oder konsularischen Status (sog. Ortskräfte) haben für ihre ebenfalls im Ausland lebenden Kinder keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld, ...
Für ein volljähriges Kind können Eltern u.a. dann Kindergeld beziehen, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Absolviert das Kind eine Zweitausbildung, ...
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Können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird und können diese Aufwendungen entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden? Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat diese Rechtsfragen dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt (BFH, Beschluss vom 21.11.13, IX R 23/12).