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  • 27.02.2014 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Irreführende Rechtsbehelfsbelehrung der Familienkassen als Chance nutzen

    | Streiten Sie mit der Familienkasse über Kindergeldfragen und weigert sich diese, mit Ihnen über bestimmte Jahre zu verhandeln, weil Sie nicht fristgemäß Einspruch eingelegt haben, kann eine irreführende Rechtsbehelfsbelehrung Ihr Schlüssel zum Erfolg sein (FG Münster 9.1.14, 3 K 742/13 Kg, AO, Abruf-Nr. 140551 ). |

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