Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Dies hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs gerade taufrisch entschieden (BFH 8.10.14, VI R 82/13)
Die Steuervergünstigungen gemäß §§ 13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
Der XI. Senat des BFH hat kürzlich entschieden, dass Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes mit Musikdarbietungen, Unterhaltungsprogramm etc. verlangt, dem ermäßigten ...
Das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist verfassungswidrig. Die darin vorgesehenen Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen sind zum Teil mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden (Az.: 1 BvL 21/12). Die Karlsruher Richter fordern eine konkrete Bedürfnisprüfung für die Verschonung großer Familienunternehmen. Bereits mit einem Steuerbescheid abgeschlossene Erbschaft- oder Schenkungsfälle sind von dem ...
Mit einem am 16.12.14 geschlossenen Bündnis von Zoll, Verbänden und Gewerkschaften wird die Basis geschaffen für eine gemeinsame Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Gerüstbauer-Handwerk.
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich zu der Frage geäußert, ob Beamte im Hinblick auf eine zeitlich befristete Einwilligung zur Datenübermittlung eine Schlechterstellung bei der Altersvorsorgezulage ...
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Der BFH hatte Ende 2013 Zweifel an der Verfassungskonformität der Zinsschranke des § 4h EStG geäußert und deshalb Aussetzung der Vollziehung gewährt (BFH 18.12.13, I B 85/13). Das BMF will den o.g. Beschluss nun aber über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwenden und verneint sowohl Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit sowie ein besonderes Aussetzungsinteresse (BMF 13.11.14, IV C 2 - S 2742-a/07/10001:009).