Bei erheblichen Mietausfällen in 2016 kann unter gewissen Voraussetzungen ein teilweiser Erlass der Grundsteuer beantragt werden – allerdings nur noch bis zum 31.3.17. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Diese liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 % erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 % möglich. In ...
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus (FG Münster 27.1.17, 4 K 56/16 F, n.rkr.).
Betreibt eine städtische Gesellschaft ein verlustbringendes Freibad nicht selbst, sondern verpachtet sie es an einen Trägerverein, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung dauerdefizitärer ...
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden. Somit kann jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen (BFH 15.12.16, VI R 53/12 und VI R 86/13). Der BFH hat damit seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG zugunsten der Steuerzahler geändert.
Hat ein Steuerpflichtiger im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerforderung einen zumindest gleich hohen unstreitigen Gegenanspruch gegenüber dem Finanzamt, hat die Finanzbehörde einem Antrag auf Verrechnungsstundung ...
Nach Auffassung des FG Münster (31.1.17, 15 K 3998/15 U, n.rkr.) entfällt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers unabhängig davon, ob der Bauträger als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den leistenden ...
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Wird eine Wohnung an den Sohn vermietet und kurz danach unter Vorbehalt eines auf fünf Jahre begrenzten Nießbrauchsrechts auf diesen unentgeltlich übertragen, handelt es sich nicht um eine auf Dauer angelegte Vermietung. Dies hat zur Folge, dass die Überschusserzielungsabsicht im Wege einer Prognose zu überprüfen ist (FG Münster 16.12.16, 4 K 2628/14 F; Rev. zugelassen).