Haben Eltern zu Unrecht Kindergeld bezogen und erlangt die Familienkasse später Kenntnis davon, wird das Kindergeld rückwirkend zurückgefordert. Dadurch kann es zu einer empfindlichen Doppelbelastung kommen, wenn nämlich das Kindergeld auf SGB-II-Leistungen angerechnet worden ist. Eine nachträgliche Erhöhung der Sozialleistungen scheidet regelmäßig aus (vgl. BSG 18.2.10, B 14 AS 86/08 R; LSG NRW 5.12.13, L 6 AS 926/13 B). Laut FG Thüringen ist den Betroffenen aber ein Erlass aus Billigkeitsgründen zu ...
Der Bundesrat hat am 23.11.18 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8.11.18 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2018 zuzustimmen (BR-Drs. 559/18). Einige steuerzahlerfreundliche Neuerungen mit erheblicher ...
Kaum sind die Regelungen zum sog. Baukindergeld in Kraft, schon gibt es eine Reihe von Zweifelsfragen, die zu klären sind. Die Redaktion der GStB Gestaltende Steuerberatung hat durch Anfragen bei der KfW einige der ...
Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung (BFH 20.7.18, IX R 5/15).
Der BFH sieht es als möglich an, dass die im Umsatzsteuerrecht geltende Steuersatzermäßigung für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist.
Einen aufsehenerregenden Fall hatte jüngst das FG Hamburg zu entscheiden. Der Kläger hatte seine Lebensgefährtin zu einer mehrmonatigen Weltreise eingeladen. Die Gesamtkosten für die Kreuzfahrt mit Penthouse Suite ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen. Mit dieser Entscheidung verwirft der BFH eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen (BFH 27.9.18, V R 49/17).