Ist ein Altersvorsorgevertrag über eine sog. Riesterrente vom Anbieter abgewickelt worden, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger zurückfordern. Nach dem jüngst zu § 37 Abs. 2 AO ergangenen Urteil des BFH kommt es auf ein Verschulden des Zulageempfängers nicht an (BFH 9.7.19, X R 35/17).
In unserem „Steuerticker“ weisen wir regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen müssen. Aktuell geht es um wichtige ...
Den langen Arm des Gesetzes zu spüren bekamen zwei Steuerpflichtige, die durch die Zwischenschaltung einer GbR einen Grundstücksteil übertrugen. Die Anzeigepflicht, welche durch die Steuerbegünstigung nach § 5 ...
In Zeiten fortschreitenden Ärztemangels gehen manche Bundesländer dazu über, als Anreiz zur örtlichen Niederlassung Stipendien zu vergeben. Der Begünstigte muss sich verpflichten, sich unmittelbar nach bestandener ...
Steuerpflichtige mit Kapitalerträgen aus einer unternehmerischen Beteiligung müssen den Antrag auf Regelbesteuerung anstelle der Abgeltungsteuer spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so ...
Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Teilnahme der Ehefrau der Erwartungshaltung der übrigen Teilnehmer entsprochen haben sollte (FG Münster 14.5.19, 2 K 2355/18 E).