Den langen Arm des Gesetzes zu spüren bekamen zwei Steuerpflichtige, die durch die Zwischenschaltung einer GbR einen Grundstücksteil übertrugen. Die Anzeigepflicht, welche durch die Steuerbegünstigung nach § 5 GrEStG in Kraft gesetzt wurde (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 5 Abs. 3 GrEStG), betrifft auch Veränderungen der Beteiligungshöhe der einzelnen an einer GbR beteiligten Gesellschafter. Erst nach sieben Jahren können sich Steuerpflichtige in Sicherheit wiegen, die statt des Grundstücks die ...
In Zeiten fortschreitenden Ärztemangels gehen manche Bundesländer dazu über, als Anreiz zur örtlichen Niederlassung Stipendien zu vergeben. Der Begünstigte muss sich verpflichten, sich unmittelbar nach bestandener ...
Steuerpflichtige mit Kapitalerträgen aus einer unternehmerischen Beteiligung müssen den Antrag auf Regelbesteuerung anstelle der Abgeltungsteuer spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so ...
Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist allerdings, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Hieran fehlt es bei einer Personengesellschaft, deren Gesellschafter zwar Prüfingenieure sind, die jedoch den überwiegenden Teil der Prüftätigkeiten durch angestellte Prüfingenieure durchführen lässt und sie dabei nur stichprobenartig überwacht (BFH 14.5.19, VIII R 35/16).
Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Teilnahme der Ehefrau ...
Kosten für den Umbau eines privat genutzten Badezimmers gehören nicht zu den abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (BFH 14.5.19, VIII R 16/15).
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Nach § 210 Abs. 1a SGB VI können sich gesetzlich Rentenversicherte, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, ihre geleisteten Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen. Im Streitfall hatte das Finanzamt den erstatteten Betrag als negative Sonderausgabe eingestuft und verrechnet. Dem hat das FG aber eine klare Absage erteilt. Die Erstattung bleibt gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei (FG Düsseldorf 22.11.18, ...