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  • · Nachricht · Auslandsreisen

    Ehegattin begleitet Steuerberater auf Auslandsreisen: Ihre Reisekosten sind nicht als BA abziehbar

    | Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Teilnahme der Ehefrau der Erwartungshaltung der übrigen Teilnehmer entsprochen haben sollte (FG Münster 14.5.19, 2 K 2355/18 E). |

     

    Zum Hintergrund

    Ein Steuerberater nahm an internationalen Konferenzen in Delhi, Barcelona und Prag teil, die von einem beruflichen Netzwerk veranstaltet wurden. Auf diesen Reisen begleitete ihn seine Ehefrau. Die Eheleute verlängerten die Reisen jeweils über die Veranstaltungsdauer hinaus. Der Steuerberater machte die gesamten Reisekosten als Betriebsausgaben geltend. Hiervon erkannte das Finanzamt nur die anteilig auf den Kläger entfallenden Kosten für die Konferenztage an.

     

    Die Argumentation des Steuerberaters, dass seine Ehefrau ihn bei seiner Tätigkeit ‒ insbesondere durch die Kontaktpflege zu Mandanten und Kollegen ‒ unterstützt habe, ließ das FA nicht gelten. Auch vor dem FG blieb die Klage überwiegend erfolglos. Die Unterstützung der Ehefrau bei der Aufnahme und Pflege von Kontakten zu ausländischen Berufsträgern gehe nicht über das Maß an Unterstützungsleistungen hinaus, die § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB von Eheleuten als gegenseitigem Beistand verlange. Die Begleitung des Berufsträgers an touristisch attraktive Orte mit hohem Freizeitwert und die Verbindung mit einem privaten Urlaub sei ganz vorrangig durch die Rolle als Ehefrau veranlasst gewesen. Eine etwaige berufliche Motivation trete dahinter als unbedeutend zurück ‒ so das Gericht.

    Quelle: ID 46082256

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