Die einem Landwirt von der Gemeinde gezahlte Entschädigung für das dinglich gesicherte Recht, auf seinem Ackerland einen Regenwasserkanal zu verlegen, führt bei ihm zu Einkünften i. S. d. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Das Gericht stellte darauf ab, dass die Bodenschichten unterhalb der landwirtschaftlich genutzten Erdkrume dem Privatvermögen zuzurechnen sind. Somit kam eine Besteuerung als Einkünfte aus L+F hier nicht in Betracht (FG Niedersachsen 19.9.18, 9 K 325/17; Rev. BFH VI R 49/18).
Die Nachfrage nach „Jobbikes“ ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Der Gesetzgeber fördert Jobräder seit 2019 durch eine neue Steuerfreiheit in § 3 Nr. 37 EStG. Diese gilt erstmals ab dem VZ 2019 und ist ...
Das „JStG 2018“ sieht in § 10 Abs. 2 EStG eine Änderung vor, die von weitreichender Bedeutung für Arbeitnehmer ist, die steuerfreie Einkünfte im Ausland erzielen. In diesen Fällen hat die Finanzverwaltung den ...
Das FG Köln hat entschieden, dass das betriebliche Schienennetz als erste Tätigkeitsstätte eines Werksbahn-Lokführers anzusehen sein kann; jedenfalls in dem Fall, dass die Fläche aus geografischen Gründen als geschlossen und nicht beliebig erweiterbar erscheint und zeitlich innerhalb von 45 Minuten vollständig befahren werden kann (FG Köln 11.7.18, 4 K 2812/17, Rev. BFH VI R 36/18).
Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist dem Erwerber eines (später nicht gelieferten) Blockheizkraftwerks nicht zu versagen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung als sicher erschien.
Bei volljährigen Kindern, die bereits einen ersten Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang erlangt haben, setzt der Kindergeldanspruch voraus, dass der weitere Ausbildungsgang noch Teil ...
Diese Mandanteninformationen werden Ihre Mandanten lieben!
Mehr „Netto vom Brutto“: Das wünschen sich fast alle Arbeitnehmer. Und da der Staat zahlreiche begünstigte Gehaltsbestandteile anbietet, können die Lohnsteuern und Sozialabgaben optimiert werden. Die StiB-Sonderausgabe zeigt Ihren Mandanten interessante Vergütungsbestandteile!
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2025 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Die SB-Sonderausgabe stellt Ihnen die aktuellen Spielregeln im Stiftungsrecht kompakt und leicht verständlich vor – von den Grundlagen für die Rücklagenbildung bis zur Rechnungslegung nach den neuen IDW-Empfehlungen. Mit diesem einfach umsetzbaren Leitfaden bleibt Ihre Stiftung auf der Höhe der Zeit.
Hat ein Steuerpflichtiger in Knock-Out-Zertifikate investiert, die durch Erreichen der Knock-Out-Schwelle verfallen, kann er den daraus resultierenden Verlust nach der seit 1.1.09 unverändert geltenden Rechtslage im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen. Damit wendet sich der BFH ausdrücklich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (BFH 20.11.18, VIII R 37/15).