Einer der häufigsten Beratungsfehler tritt auf, wenn eine Betriebsaufspaltung ungewollt aufgelöst wird. Zur Umgehung dieses Risikos wird das Besitzunternehmen häufig steuerneutral nach § 24 UmwStG in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG eingebracht. Doch das kann zur Steuerfalle werden, wenn die Einbringung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb von Betriebsgrundstücken erfolgt.
Beim Erwerb einer Immobilie, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt werden soll, gilt es zahlreiche steuerrechtliche Vorschriften zu beachten, die zum Teil erhebliches ...
Gibt es bei einer bilanzierenden Steuerkanzlei am Bilanzstichtag angefangene, aber noch nicht abgeschlossene Leistungen, so sind diese als „unfertige Leistungen“ auszuweisen. Was einfach klingt, wirft in der Praxis ...
Als steuerbarer Erwerb von Todes wegen gilt dem Grunde nach auch der isolierte Erwerb durch Vermächtnis. Der BFH (23.11.22, II R 37/19, Abruf-Nr. 234001 ) hat jedoch jüngst eine steueroptimierende Gestaltungslücke bei Vermächtnis im Falle beschränkter Erbschaftsteuerpflicht bestätigt und eine inzidente Ableitung zur Steuerbarkeit aus seiner bisherigen Judikatur abgelehnt. Welche Praxisgestaltungen hiervon betroffen sind und welche steuerlichen Implikationen sich im Einzelfall ergeben, wird in diesem Beitrag ...
Wie gewohnt haben wir die im 2. Quartal 2023 veröffentlichten und für die Praxis besonders relevanten Entscheidungen der Finanzgerichte für Sie gefiltert und mit ersten weiterführenden Praxishinweisen versehen.
Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG hat sich zu einem ständigen Brennpunkt in der steuerlichen Gestaltungsberatung entwickelt. Der folgende praktische Fall stellt die jüngsten ...
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Der BFH hat jüngst steuerzahlerfreundlich zur bisherigen Fassung des § 6 AStG vor Änderung durch das ATAD-UmsG entschieden, dass eine „nur vorübergehende Abwesenheit“ nach § 6 Abs. 3 S. 1 AStG a. F. auch dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige zunächst ohne Rückkehrabsicht aus Deutschland verzieht und innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens (nach alter Fassung) von fünf Jahren nach dem Wegzug eine Rückkehrabsicht entwickelt und tatsächlich wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird (BFH ...