29.01.2015 · Fachbeitrag aus FMP · Bauvertrag
Die Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des betreffenden Bieters darstellen. Die Schwelle zu einem solchen Pflichtenverstoß ist überschritten, wenn dem Bieter aus Sicht
eines verständigen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten ...
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28.01.2015 · Fachbeitrag aus FMP · Sicherheiten
Dafür, ob eine in die Mieträume eingebrachte Sache dem Vermieterpfandrecht des Erwerbers nach § 562 BGB unterfällt, kommt es auf den Zeitpunkt der Einbringung der Sache in die Mieträume an. Eine Sicherungsübereignung der Sache im Zeitraum nach ihrer Einbringung und vor einem veräußerungsbedingten Vermieterwechsel verhindert daher nicht, dass das Vermieterpfandrecht des Erwerbers die Sache erfasst.
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27.01.2015 · Fachbeitrag aus FMP · Vertretung
Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich kein Notgeschäftsführer zu bestellen.
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26.01.2015 · Fachbeitrag aus FMP · Insolvenz
Der Gläubiger kann den wegen einer Insolvenzforderung geführten und durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochenen Rechtsstreit nach dem BGH (3.7.14, IX ZR 261/12, Abruf-Nr. 142320 ) erst aufnehmen, wenn die Forderung im Insolvenz-verfahren angemeldet, geprüft worden und bestritten geblieben ist.
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23.01.2015 · Fachbeitrag aus FMP · Rechnung
Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommt und ob die Auffassung der Finanzverwaltung, dass eine Rechnungsberichtigung keine Rückwirkung habe, Bestand haben kann.
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22.01.2015 · Nachricht aus FMP · IWW Online-Seminar
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
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09.01.2015 · Fachbeitrag aus FMP · Versagungsantrag
Eine Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO, weil der Schuldner Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, kann in den ab dem 1.7.14 eröffneten Verfahren erfolgen, auch wenn noch kein Schlusstermin bzw. eine Schlussanhörung im schriftlichen Verfahren oder die Einstellung des
Insolvenzverfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erfolgt ist (AG Göttingen 21.10.14, 74 IK 208/14, Abruf-Nr. 143336 ).
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