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  • 12.05.2014 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen

    | Bei Beendigung des Mietverhältnisses besteht ein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen nur insoweit, als der Mieter nicht während der Dauer des Mietverhältnisses die Möglichkeit hatte, seinen Abrechnungsanspruch durch die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen. |