07.10.2016 · Fachbeitrag aus FMP · Bausparverträge
Auf einen Bausparvertrag sind nach Ansicht des OLG Koblenz die darlehensvertraglichen Vorschriften der §§ 488 bis 490 BGB anzuwenden, die vom Gesetzgeber in das allgemeine Darlehensrecht und nicht in die Verbraucherkreditregelungen aufgenommen worden sind. Die darin vorgesehenen Kündigungsrechte stehen demnach auch Darlehensnehmern zu, die nicht Verbraucher sind, damit also auch den Bausparkassen.
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07.10.2016 · Fachbeitrag aus FMP · E-Commerce
Erhält der Anbieter unter Verstoß gegen die eBay-Bedingungen über ein weiteres Benutzerkonto am Ende der Angebotsdauer das Höchstgebot, wird der zuletzt überbotene Bieter gemäß § 162 BGB so gestellt, als sei mit dem Inhalt seines letzten Höchstgebots ein Kaufvertrag zustande gekommen.
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07.10.2016 · Fachbeitrag aus FMP · Sicherheiten
Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist gemäß § 341 Abs. 3 BGB nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme mit der Vertragsstrafe aufgerechnet hat und der Anspruch auf Vertragsstrafe infolgedessen bereits vollständig erloschen ist.
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05.10.2016 · Fachbeitrag aus FMP · Vertragsrecht
Die Welt ist mobiler geworden. Folglich möchten Verbraucher bei Dauerschuldverhältnissen – z. B. bei Verträgen mit Fitnessstudio, Sauna oder Schwimmbad, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen –einerseits den günstigsten Tarif (den es meist nur bei Bindung über ein oder zwei Jahre gibt). Andererseits wollen sie aus diesem Vertrag unmittelbar wieder entlassen werden, wenn sie umziehen oder aus anderen Gründen die Leistung nicht mehr so abfragen können, wie sie es ...
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05.10.2016 · Fachbeitrag aus FMP · Unerlaubte Handlung
Straftäter sehen sich oft erheblichen zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen ausgesetzt. Sie versuchen daher, über das Verbraucherinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung zu erlangen. Demgegenüber steht der Geschädigte vor dem Problem, dass die Folgen der Tat ihn bei der Forderungsanmeldung hindern können und die Schadensentstehung ggf. noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Der BGH erkennt in einer aktuellen Entscheidung zwar das Dilemma. Er sieht die InsO aber als unzureichend ...
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29.09.2016 ·
Sonderausgaben aus FMP · Downloads · Insolvenz
Für Gläubiger ist die Restschuldbefreiung besonders ärgerlich. Denn sie müssen den damit verbundenen Forderungsausfall kompensieren. Er belastet den Gewinn, zwingt dazu, Preise anzupassen oder in der betrieblichen Struktur einzusparen. Folge: Das Forderungsmanagement muss den Forderungsausfall so weit wie möglich begrenzen. Dazu gehört es u. a., Forderungen in der Insolvenz anzumelden, um dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erschweren. Ebenso kann es sinnvoll sein, einen ...
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29.09.2016 · Fachbeitrag aus FMP · Deliktsforderungen
1. Der vollständige oder teilweise Verzicht auf die Wirkungen der Restschuldbefreiung in AGB ist unwirksam. 2. Der Schuldner kann den Schuldgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung in AGB nicht wirksam anerkennen. (BGH 25.6.15, IX ZR 199/14, Abruf-Nr. 178802 )
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29.09.2016 · Fachbeitrag aus FMP · Kostenstundung
Liegt bei der Entscheidung über die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a Abs. 1 S. 3 InsO ein anderer Versagungsgrund als § 290 Abs. 1 InsO – wie in diesem Fall § 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO wegen anstehender langjähriger Haftstrafe – eindeutig vor, kann auch dieser herangezogen werden, um den Stundungsantrag zu versagen (AG Fürth 22.5.15, IK 791/14, Abruf-Nr. 145892 ).
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29.09.2016 · Fachbeitrag aus FMP · Glaubhaftmachung
Oft scheitern Anträge von Schuldnern auf Restschuldbefreiung an ihrer
Erwerbsobliegenheit. Anders, als in der Einzelzwangsvollstreckung, müssen Schuldner nämlich in der Insolvenz und Wohlverhaltensphase erwerbstätig sein oder sich angemessen um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Besondere Probleme wirft es auf, wenn Schuldner selbstständig sind. Hier ist eine Vergleichsbetrachtung zu abhängig beschäftigten Schuldnern durchzuführen. Eine aktuelle Entscheidung des BGH beantwortet ...
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29.09.2016 · Fachbeitrag aus FMP · Restschuldbefreiung
Die Pflicht des Schuldners, eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, weil er seine Eigentumswohnung nutzt, ist keine Mitwirkungspflicht nach der InsO. Verletzt er sie, ist die Restschuldbefreiung nicht zu versagen.
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