12.02.2026 · Fachbeitrag · Wohnungseigentumsrecht
Zurückbehaltungsrecht gegenüber Wohngeldansprüchen der Eigentümergemeinschaft
Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen.
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