12.02.2026 · Fachbeitrag · Wohnungseigentumsrecht
Zurückbehaltungsrecht gegenüber Wohngeldansprüchen der Eigentümergemeinschaft
| Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgeschlossen. |
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