29.12.2025 · Fachbeitrag · Wohnungseigentumsrecht
Ermessen bei Beschlüssen über Vorschüsse
| Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites Ermessen zu. |
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