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  • 12.06.2026 · Fachbeitrag · Sicherheiten

    Rückforderung einer Sicherheit nach § 650f BGB

    Bei der gesetzlichen Sicherheit beruht die Pflicht des Sicherungsgebers zur Stellung der Sicherheit und die Pflicht des Sicherungsnehmers, von der Sicherheit nicht unberechtigt Gebrauch zu machen und sie nach Wegfall des Sicherungszwecks zurückzugeben, auf einem Rechtsverhältnis. Dieses findet seine Grundlage nicht in einem Sicherungsvertrag, sondern im Gesetz.