Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Sicherheiten

    Arbeitnehmer können für Arbeitgeber bürgen

    | Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird. | 

     

    Nach Ansicht des BGH (11.9.18, XI ZR 380/16, Abruf-Nr. 205186) führt das naheliegende Motiv eines unentgeltlich bürgenden Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu erhalten, für sich allein nicht zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft. Ein solches Handeln ist von der Privatautonomie des bürgenden Arbeitnehmers gedeckt und steht nicht in Widerspruch zu grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung.

     

    Vielmehr wäre die Vertragsfreiheit in nicht gerechtfertigter Weise beschnitten, wenn etwa eine Arbeitnehmerbürgschaft auch sittenwidrig und damit nichtig wäre, wenn der bürgende Arbeitnehmer finanziell ausreichend leistungsfähig ist oder die Haftung für einen unerheblichen Betrag übernommen hat.

     

    MERKE | Es sind also die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, wie die Stellung des Arbeitnehmers im Unternehmen, seine Leistungsfähigkeit, die Höhe der Bürgschaft oder auch mögliche künftige Vorteile zu sehen und zu bewerten.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 5 | ID 45637777