12.02.2026 · Fachbeitrag · Sicherheiten
Ablöserecht einer Sicherheit in einer Eigentümergemeinschaft
| Dem Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht gegenüber dem Gläubiger der auf einer anderen Wohnungs-/Teileigentumseinheit lastenden Zwangssicherungshypothek jedenfalls dann in entsprechender Anwendung von § 268 Abs. 3 BGB ein Ablösungsrecht zu, wenn die Eigentümergemeinschaft nur aus Familienmitgliedern besteht. |
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