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  • 08.10.2015 · Fachbeitrag · Bürgschaftsvertrag

    Folgen der unwirksamen Sicherheitsabrede im Bauvertrag

    Ein Bürgschaftsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Bürgen ist nicht schon unwirksam, weil die Sicherungsabrede im Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unwirksam ist.