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  • 08.09.2014 · Fachbeitrag · Abtretung

    Bei der Abtretung von Arbeitslohn Überstunden nicht vergessen

    | Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber diese in Kenntnis einer Überstundenleistung hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, sie zu unterbinden, er also nicht gegen die Leistung von Überstunden einschreitet, sie vielmehr weiterhin entgegennimmt. |