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  • 09.06.2016 · Fachbeitrag · Restschuldbefreiung

    Ertrag aus der selbstgenutzten Eigentumswohnung

    | Die Pflicht des Schuldners, eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, weil er seine Eigentumswohnung nutzt, ist keine Mitwirkungspflicht nach der InsO. Verletzt er sie, ist die Restschuldbefreiung nicht zu versagen. |